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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragsgegenstand

virtuell chain vermittelt Dienstleistungen und Sachen zwischen dem Anbieter/Verkäufer (i.W. Verkäufer) und dem Interessenten/Käufer (i.W. Käufer) ohne als Zwischen- oder Großhändler aufzutreten. Wir erhalten für die Vermittlung eine Provision vom Verkäufer. Ein Rechtsgeschäft entsteht nicht zwischen virtuell chain und dem Käufer, sondern nur zwischen virtuell chain und dem Verkäufer (Vermittlung) und zusätzlich zwischen dem Verkäufer und dem Interessenten/Käufer (Kauf). Die beiden Rechtsgeschäfte sind von einander getrennt.

§2 Garantie

virtuell chain übernimmt gegenüber dem Käufer keine Garantie für die erworbenen Dienstleistungen oder Sachen; diese Garantie wird vom Verkäufer aufgrund und im Rahmen seiner AGB gewährt. Ein Eintritt in Garantieleistungen jeglicher Art durch uns ist ausgeschlossen.

§3 Vermittlerleistung

1. virtuell chain ist eine Marketingplattform im Internet und über Werbe-CDs. In diesen Medien werben wir für den Verkäufer mit einem Auftritt, den er selbst definiert (eigene Homepage oder ein von uns erstellter formalisierter Auftritt). Diese Leistung wird ggf. gesondert vergütet, sofern keine direkte Vermittlung durch uns erfolgt bzw. erfolgen kann, der Kontakt also zwischen Kunde und Verkäufer direkt erfolgt und unsere Vermittlungsleistung nicht direkt erkenn- bzw. nachweisbar ist. Der Verkäufer zahlt in diesem Fall eine Gebühr für den Internetauftritt an uns und erwirbt die bestellte Anzahl der Werbe-CDs zum entsprechenden Staffelpreis.

2. virtuell chain vermittelt ggf. auch Reisedienstleistungen (Reisebüro), i.d.R. sind dieses Unterkünfte, Events und ggf. auch Verkehrsmittel. In diesen Fällen kommt ggf. ein Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Käufer und uns zu Stande. Im Rahmen dieses Vertrages sichern wir dem Käufer zu, die Reise nach bestem Wissen und Gewissen zusammenzustellen, die entsprechenden Unterlagen von den Anbietern einzufordern und an ihn weiterzuleiten und ggf. Anzahlungen vom Käufer entgegenzunehmen und an den Anbieter (ggf. unter Abziehen unserer Provision) weiterzuleiten. Im Rahmen dieser Leistungen haften wir für Fehler, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind; eine darüber hinausgehende Haftung oder Gewährleistung (insbesondere für die Leistungen der Anbieter der Reisedienstleistungen) wird ausgeschlossen.

§4 Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht

1. Mit Ausfüllen des in diesem Portal ausgewiesenen Anmelde-Formulars (Buchungsanfrage) gibt der Kunde gegenüber virtuell chain ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab (nachstehend „Vermittlungsauftrag“). Durch den Vermittlungsvertrag wird virtuell chain beauftragt, einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (nachstehend „Hauptvertrag“) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter (z.B. Hotel, Eventanbieter, Transporteur usw.) zu vermitteln. Die Buchungsanfrage stellt damit zugleich ein Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Vertragsunternehmen dar.

2. virtuell chain nimmt das Angebot des Kunden per E-Mail, per Post oder ggf. telefonisch an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch virtuell chain kommt zwischen virtuell chain und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.

3. Ist die vom Kunden angefragte Reiseleistung verfügbar und nimmt das Vertragsunternehmen das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Reiseleistungsanbieter  der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebots des Kunden durch den Reiseleistungsanbieter  erfolgt durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung.

4. Die Rechte und Pflichten von virtuell chain und dem Kunden ergeben sich aus den zwischen virtuell chain und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Reiseleistungsanbieter  gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages sowie die zwischen dem Reiseleistungsanbieter  und dem Kunden vereinbarten Reise- oder Geschäftsbedingungen. virtuell chain wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Geschäftsbedingungen des Reiseleistungsanbieters hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von dem Inhalt der Geschäftsbedingungen des Reiseleistungsanbieter Kenntnis zu nehmen.

6. Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

§5 Vertragspflichten, Auskünfte, Hinweise

1. Die vertragliche Leistungspflicht von virtuell chain besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der
(a) Vermittlung von Verträgen mit dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter entsprechend der Buchungsanfrage,
(b) Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Reiseleistungsanbieter getroffenen  Vereinbarungen vom ihm direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie
(c) Beratung des Kunden.

2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften sichert virtuell chain nach bestem Wissen und Gewissen zu für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden zu sorgen; virtuell chain haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, wenn aus diesen Informationen dem Kunden ein Nachteil oder Schaden entstehen sollte.

3. Ein besonderer Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen virtuell chain und dem Kunden zustande. Eine vertragliche Haftung von virtuell chain für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht daher gemäß § 675 Abs. 2 BGB nur im Falle des Abschlusses eines besonderen Auskunftsvertrages.

4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist virtuell chain nicht verpflichtet, den jeweils preisgünstigsten Anbieter der gewünschten Reiseleistung zu ermitteln und dem Kunden anzubieten.

5. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen. Falls der Kunde eine Reiseversicherung abschließen will und diese Gegenstand der Vermittlung von virtuell chain ist, ist virtuell chain - mangels einer abweichenden Vereinbarung - nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Vertragsunternehmens oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen informieren kann.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Leistungspreis nicht enthalten.

§6 Datenschutz und Datenverarbeitung

1. virtuell chain erhebt und bearbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Ihre Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von uns in dem für die Eröffnung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang in einem automatischen Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. virtuell chain ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

2. Solange Sie als Kunde nicht widersprechen, ist virtuell chain berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. virtuell chain sichert zu, Ihre Daten nur im Sinne dieses Portals zu verwenden (Vermittlung von Reisen und ähnlichem); eine Weitergabe Ihrer Daten außerhalb dieses Zwecks (z.B. allgemeiner Adressenhandel o.ä.) ist ausgeschlossen.

3. Haftungsausschluss für Verweise und Links

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Veröffentlichung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann laut Landgericht nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für die gesamten Links auf unseren Seiten gilt: Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage (einschließlich der Unterseiten) angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.

§7 Internetportal

Einige der über www.virtuelchain.com abrufbaren Leistungen werden durch oder in Kooperation mit Dritten erbracht. Insoweit können zusätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dritten/Partner zur Anwendung kommen. Hierauf werden die Nutzer jeweils gesondert hingewiesen. Bei Verträgen mit kommerziellen Anbietern und sonstigen Dritten, die dem Nutzer im Rahmen des Angebots von virtuell chain bekannt oder durch dieses vermittelt werden, kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Dritten zustande.

§8 Abwicklung der Buchung, Reiseunterlagen

1. Ergeben sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages Abweichungen von den Buchungsvorgaben, hat virtuell chain den Kunden hierüber zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die damit verbundene Verzögerung die Durchführung des Vermittlungsauftrages gefährdet oder unmöglich macht. Ist es virtuell chain nicht möglich, den Kunden zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen, ist virtuell chain berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn virtuell chain nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde.

2. virtuell chain, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Vertragsunternehmens sowie Fahr-/Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, virtuell chain von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB).

3. Sofern nicht anders vereinbart, versendet virtuell chain die Reiseunterlagen innerhalb von 5 Werktagen nach der Buchung, frühestens jedoch nach Eingang der vollständigen vereinbarten Zahlung des Kaufpreises bzw. der Anzahlung an den Kunden per Post oder per Kurier.

§9 Ersatz von Aufwendungen, Bearbeitungsgebühr


1. virtuell chain ist berechtigt auch dann, wenn ein Hauptvertrag aus von virtuell chain nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, den Ersatz ihrer Aufwendungen in Form eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 5% des Reisepreises (max. 30 EUR/Reiseteilnehmer) zu verlangen. virtuell chain kann nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden weitergehende Aufwendungsersatzansprüche geltend machen.

2. Im Falle der Stornierung gebuchter Reiseleistungen kann virtuell chain vom Kunden die Zahlung der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen.

3. Für weitere Serviceleistungen können nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden ebenfalls Entgelte gefordert werden.

4. Aufwendungsersatz kann virtuell chain auch insoweit vom Kunden verlangen, als virtuell chain unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen den Preis einer vermittelten Leistung (insbesondere den Reisepreis einer Pauschalreise) oder Rücktritts-(Storno-)kosten an das Vertragsunternehmen verauslagt hat. Diesem Aufwendungsersatzanspruch von virtuell chain kann der Kunde keine ihm gegenüber dem Vertragsunternehmen zustehenden Ansprüche (insbesondere Ansprüche wegen mangelhafter Erfüllung des vermittelten Hauptvertrages) im Wege der Aufrechnung oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten durch virtuell chain ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder virtuell chain aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.


§10 Inkasso, Zahlungen, Preis- und Leistungsänderungen

1. virtuell chain ist berechtigt, vom Kunden Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Vertragsunternehmens zu verlangen, soweit diese Bestimmungen wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann virtuell chain unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn zwischen virtuell chain und dem Kunden hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.In der Regel verlangt virtuell chain nur Anzahlungen auf den Reisepreis und gibt diesen unter Abzug der Vermittlungsprovision an die Reisedienstleister weiter; den restlichen Reisepreisanteil entrichten die Kunden direkt an die Reisedienstleister (je nach Vereinbarung mit diesen vor oder nach Erhalt der Dienstleistung).

3. virtuell chain ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den vom Kunden geschuldeten Preis für die vermittelte Reiseleistung ganz oder teilweise an das jeweilige Vertragsunternehmen für den Kunden zu verauslagen, jedoch nur soweit sichergestellt ist, dass dies gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen bzw. bei Pauschalreisen unter Berücksichtigung von § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen) geschieht. Hierbei ist virtuell chain zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen über die Vorauszahlungspflicht des Kunden gegenüber dem jeweiligen Vertragsunternehmen verpflichtet. virtuell chain kann vom Kunden den Ersatz der verauslagten Beträge nach Maßgabe von §9 Ziff. 4. verlangen.

4. Die Regelung in Ziff. 2. gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des Vertragsunternehmens gegen den Kunden.

5. Der Kunde kann gegen die Weiterleitung des Reisepreises an das Vertragsunternehmen gegenüber virtuell chain keine Einwendungen, insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche, geltend machen.

6. Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat virtuell chain keinen Einfluss. Soweit solche Änderungen zwischen dem Vertragsunternehmen und dem Kunden wirksam vereinbart wurden, kann virtuell chain den Differenzbetrag gegenüber dem Reisekunden einfordern.

§11 Haftung

1. virtuell chain sichert zu, bei der Durchführung des Vermittlungsauftrages die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.

2. Die Haftung von virtuell chain als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von virtuell chain, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch virtuell chain, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden; für diese Schäden haftet virtuell chain nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Unbeschadet einer etwaigen Haftung von virtuell chain gemäß Ziffer 2. haftet virtuell chain als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für eventuelle Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Vertragsunternehmen verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn nach den Umständen der Buchung der Anschein begründet wird, dass virtuell chain solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt (§ 651a Abs. 2 BGB).

4. Für Leistungsänderungen des Vertragsunternehmens (Leistungsanbieter) nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt virtuell chain keinerlei Haftung.

§12 Ausschlussfrist, Verjährung

1. Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber virtuell chain geltend zu machen (Ausschlussfrist).

2. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Reiseleistungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen virtuell chain begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen virtuell chain nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

3. Ansprüche des Kunden gegen virtuell chain verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

4. Die in Ziff. 3. genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von virtuell chain oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der in dieser Ziffer genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§13 Schlussklausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Heikendorf, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Kiel. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. virtuell chain behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im übrigen wirksam. virtuell chain und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.



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